top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIGUNGEN

 

ingenhoven panography Stand 03/2017

 

1. ALLGEMEINES

Alle Leistungen, die von ingenhoven panography für alle Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese sind mit denen von ingenhoven photography identisch, da ingenhoven panography ein Ableger von ingenhoven photography ist. Diese sind Bestandteil sämtlicher Verträge, in schriftlicher, mündlicher und/oder elektronischer Form. Der Auftraggeber erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie beiderseits schriftlich vereinbart wurden. Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist ingenhoven panography/ingenhoven photography Gregor A. Ingenhoven

Schnepfenweg 36 33415 Verl Telefon: +49 171 412 8447 Email: mail@ingenhoven-photography.com Web: www.ingenhoven-photography.com   www.ingenhoven-panography.com UstID: DE296405916

 

2. ANGEBOT & VERTRAGSABSCHLUSS

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Durch die Beauftragung einer angebotenen Dienstleistung schließt der Kunde einen Kaufvertrag mit ingenhoven panography ab. ingenhoven panography ist berechtigt, diesen Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen anzunehmen. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde. Die Schriftform ist vorzugsweise per Email zu wahren. Auch eine mündlichen Auftragserteilung ist rechtsverbindlich. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. die Annahme eines Angebotes von ingenhoven panography akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3. GESCHÄFTSGEGENSTAND

Die An- und Abreise innerhalb von 25 km ist kostenlos. Außerhalb Hannovers werden die kompletten An-, und Abfahrtskosten berechnet (0,50 €/km). Dabei gilt die An- und Abreisezeit nicht als Arbeitszeit. Als Startpunkt gilt der Firmensitz von ingenhoven photography. Bei An- und Abreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Auftrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Auftragsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

4. PRODUKTIONSAUFTRÄGE

1. ingenhoven panography wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen und kann den Auftrag zum Teil - durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist ingenhoven panography hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.

 

2. ingenhoven panography wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Auf Wünsche seitens des Auftraggebers kann, soweit es der Rahmen zulässt, eingegangen werden.

 

3. ingenhoven panography verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.

 

4. Für digitale Daten gibt es keine dauerhafte Aufbewahrungspflicht.

 

5. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

 

5. HONORARE

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.

 

2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält dieser auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

 

3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber bis zwei Tage vor dem vereinbarten Shootingtermin wiederrufen werden, fällt keine Aufwandsentschädigung an. Andernfalls wird eine Aufwandsentschädigung von 40 Prozent der Auftragssumme fällig. Sollten Sie am Shootingtag absagen, aber für einen späteren Zeitpunkt einen neuen Termin vereinbaren, fällt keine Auswandsentschädigung an. 

 

4. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftragsgebers.

 

5. Das Honorar muss bei Übergabe der Fotos bzw. Videos, nach Rechnungsstellung (innerhalb von zwei Wochen) oder per Vorkasse gezahlt werden. Das gilt auch für Fotoworkshops.

 

6. Die Rechnungslegung erfolgt nachdem die Aufnahmen vor Ort von ingenhoven panography ausgeführt worden sind. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

6. LIEFERBEDINGUNGEN

Ca. 5 Arbeitstage nach dem Shooting erhält der Auftraggeber von ingenhoven panography vorab selektierte Fotos in einer Onlineübersicht.  Es kann sein, dass bei den 360° Panoramen leichte Stitchingfehler sichtbar sind. Diese haben einen technischen Ursprung, sind systembedingt und daher nicht komplett auszuschließen. Sie stellen keinen Makel dar, der zur Reklamation Anlass gibt. Nach spätestens 2 Wochen erhält der Auftraggeber optional eine DVD mit allen Fotos in hoher Auflösung und voll bearbeitet als druckfähige JPGs. Generell stehen ihm die bearbeiteten Fotos in einer Onlineübersicht zum Download bereit. Einbettungscodes und Serverlinks zum Einstellen der Bilder auf der kundeneigenen Homepage sind ein freiwilliger Service von ingenhoven panography, Die Bereitstellung der Bilddaten über den Panonoclouddienst sind ebenfalls ein freiwilliger Service und ebenfalls kein Auftragsbestandteil. Im Falle, dass dieser Clouddienst, der nicht von ingenhoven panography betrieben wird, seinen Dienst  einstellen sollte, ergibt sich aus diesem Sachverhalt kein Schadensersatzanspruch gegen ingenhoven panpgraphy. Ingenhoven panogaphy hat auf diesen Anbieter und seine Dienstleistung keinen Einfluss. Sollte die oben genannte Zeitspanne der Fotobereitstellung aufragsbedingt nicht zu halten sein, wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung ein individueller Liefertermin mitgeteilt. Geringfügige Lieferverzögerungen von maximal drei Werktagen berechtigen den Kunden nicht zu Annahmeverweigerung und ziehen keine Schadenersatzansprüche nach sich. Insbesondere für Lieferverzögerungen wie z.B. durch den Versandweg, durch höhere Gewalt, Verfügungen von hoher Hand, sowie sonstige, von ingenhoven panography nicht zu vertretende Ereignisse, kann kein Schadensersatzanspruch gegen ingenhoven panography erhoben werden. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht.

7. REFERENZLISTE

Der Kunde stimmt einer Veröffentlichung seines Unternehmens auf der Homepage von ingenhoven photography und ingenhoven panography sowie in sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook zu. Das Firmenlogo des Kunden darf zu Werbezwecken ebenfalls genutzt werden. Hierbei kann es sich um eine übergebene Datei, aber auch um Bildschirmprints und Auszüge aus der eignen Webseite handeln. Die aufgeführten Referenzen mit Logos werden von ingenhoven photography und ingenhoven panography zur jeweiligen Kundenhomepage oder zum virtuellen Rundgang bei Google verlinkt. Ein Widerspruch muss vor Auftragserteilung erfolgen. In besonderen Außnahmefällen kann eine Löschung auch nach der Auftragserteilung erfolgen. Im Gegenzug dürfen vom Kunden alle gekauften Fotos ohne Wasserzeichen genutzt werden

 

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

9. NUTZUNGSÜBERTRAGUNG

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen

Vereinbarung ausschließlich bei ingenhoven panography . Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei ingenhoven panography. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch ingenhoven panography an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von ingenhoven panography zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an ingenhoven panography über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der ingenhoven panography bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch ingenhoven panography. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderungen u.a.) wird ausdrücklich untersagt. ingenhoven panography darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Socialmedia, Druckprodukte, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der / die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung aber auch bei einer mündlichen Auftragserteilung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für ingenhoven panography die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Fotos aus anderen Aufträgen.

 

10. PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Sofern eine Verwendbarkeit des jeweiligen Fotos das Einverständnis von Personen, Models, Markeninhabern, Gebäudeeigentümern vorausgesetzt wird, so ist dies vom Kunden - soweit das nicht ausdrücklich für das Foto bereits geklärt ist - vor der Veröffentlichung bzw. öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung oder Verbreitung das Einverständnis der Betroffenen einzuholen. Die Frage, ob Personen der Zeitgeschichte abgelichtet sind, die eine Veröffentlichung zu dulden haben, hat der Kunde selbst zu klären. Entsprechendes gilt auch für die Entscheidung, ob ggf. andere zu erkennende Personen, die nicht nur Beiwerk sind, unkenntlich gemacht werden müssen.

 

11. HAFTUNG

Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ingenhoven panography, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ingenhoven panography nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. In der Regel beschränkt sich die Haftung auf den reinen Materialwert des überlassenen Materials. Die Einschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ingenhoven panography, wenn Ansprüche direkt gegen diesen geltend gemacht werden.

 

12. VERSAND

Der Versand erfolgt ausschließlich digital per E-Mail oder durch die Deutsche Post, sofern zwischen dem Auftraggeber und ingenhoven photography nichts anderslautendes vereinbart wurde. Die Kosten werden nach der jeweils gültigen Preisliste oder auf Vereinbarung berechnet.

 

13. GEWÄHRLEISTUNG UND REKLAMATIONEN

Beanstandungen und Reklamationen müssen, soweit sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der in Auftrag gegebenen Arbeiten vom Kunden geltend gemacht werden. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte wie z.B. Farbverschiebungen, Farbtöne, Dimensionen, Anschnitte, etc. Stitchingfehler bei den 360° Kugelpanoramen sind technisch unvermeidlich und werden nicht als Makel anerkannt. Auch ist das Entfernen von technischen Komponenten, wie z. B. Kamera und Stativ nicht bei allen Untergründen zu 100% möglich. Auch so eine optischen Einschränkung stellt keinen Makel dar. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. ingenhoven panography haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf der Vorder- und Rückseite von Fotobüchern übernimmt ingenhoven panography keine Haftung. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmten, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann ingenhoven panography hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen. Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an ingenhoven panography zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allegmeinen Geschäftsbedingungen genannten Anschrift erfolgen. Soweit möglich werden gelieferte Ware in angemessener Zeit Ersatz liefern oder die Beseitigung des Fehlers behoben. Bei fehlgeschlagener Fehlerbehebung und Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen, die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

14. PRÜFUNG UND LÖSCHUNG VON INHALTEN

ingenhoven panography ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, vom Kunden in seiner Bestellung übertragenen Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Sollten nach Meinung von ingenhoven panography einzelne oder gesamte Inhalte der Bestellung des Kunden gegen geltendes Recht verstoßen, ist ingenhoven panography berechtigt, die Inhalte ohne weitere Ankündigung von der Fertigung auszuschließen. Bei strafbaren Inhalten bleibt eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten.

 

15. DATENSCHUTZ

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an ingenhoven panography bekanntgegeben werden, ist ingenhoven panography berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der ingenhoven panography zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. ingenhoven panography verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

16. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENERSATZ

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 € pro Bild und Einzelfall, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

 

17. SALVATORISCHE KLAUSEL

Ist oder wird eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies weder die Wirksamkeit des verbleibenden Teils der Bestimmungen noch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Für diesen Fall verpflichten sich die Partner, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Partner am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Partnern nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

 

18. AKTUALISIERUNG DER AGB

Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

bottom of page